Kein großer Supermarkt im Wohnquartier Commerhof
11.06.2025 Eine Stellungnahme der FWG Kaarst
Die FWG Kaarst spricht sich gegen die geplante Vergrößerung des Lebensmittelmarkts im Wohnquartier Commerhof aus. Statt des bisher vorgesehenen Nahversorgers mit bis zu 799 m² Verkaufsfläche sieht eine aktuelle Beschlussvorlage für den Bau- und Planungsausschuss am 11. Juni 2025 nun einen Lebensmittelmarkt mit bis zu 1.200 m² vor.
Formale Genehmigung möglich, aber inhaltlich fraglich
"Wir erkennen an, dass der vergrößerte Markt formal genehmigungsfähig sein dürfte. Doch aus stadtplanerischer Sicht halten wir ihn für überdimensioniert", erklärt Mirko Düssel, Bürgermeisterkandidat der FWG Kaarst. "Ein Lebensmittelmarkt mit 799 m² Verkaufsfläche ist für die rund 180 geplanten Wohneinheiten und die damit verbundenen etwa 600 neuen Einwohner absolut ausreichend."
Auch der neue Rechenzentrumsstandort mit ca. 600 Mitarbeitenden rechtfertigt keine Flächenerweiterung, da hier keine dauerhafte Kundenfrequenz wie im Wohnumfeld gegeben ist.
Bürgerakzeptanz und städtebauliche Auswirkungen
Die ursprünglich geplante Lösung mit einem kleineren Nahversorger wurde 2023 beschlossen und genießt breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Die neue Planung hingegen stößt zunehmend auf Kritik. "Die Bürgerinnen und Bürger in Holzbüttgen sehen die Veränderung skeptisch. Wir appellieren an die Politik, keine überstürzte Entscheidung zu treffen.", so Mirko Düssel.
Die Vergrößerung der Verkaufsfläche um 50 Prozent wirft eine Reihe von Folgeproblemen auf: Zu wenige Parkplätze, stärkere Bodenversiegelung, weniger Grünflächen, höheres Verkehrsaufkommen – insbesondere zu Stoßzeiten morgens, mittags und abends durch Anwohner, Eltern der KITA-Kinder und Mitarbeitende des Rechenzentrums.
Falsche Annahmen im Bebauungsplan – bessere Lösung vorhanden
In der Begründung zum Bebauungsplan Commerhof (Stand 26.05.2025) heißt es, es gebe "keine nennenswerten Flächenpotenziale" für alternative Standorte.
Die FWG widerspricht dem entschieden: "Gegenüber, auf der anderen Seite der Hans-Dietrich-Genscher-Straße, befinden sich geeignete Gewerbeflächen.
Ein großer Lebensmittelmarkt (bis 1.200 m²) könnte dort besser integriert werden – und die ursprünglich vorgesehene Fläche wäre für Wohnbebauung nutzbar."
Fazit: Nahversorgung ja – aber mit Maß und Ziel
Die FWG Kaarst bekennt sich ausdrücklich zur wohnortnahen Versorgung im Commerhof. Sie fordert aber eine maßvolle, an der Bevölkerungsstruktur orientierte Planung. Ein vergrößerter Lebensmittelmarkt auf zu kleinem Grundstück würde unnötige Zielkonflikte schaffen.
Die FWG freut sich über Ergänzungen und weitere Impulse zum Commerhof.
Hotline: 02131/5119025, duessel@mein-stadtrat.de