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Nahversorgung Holzbüttgen – Die falsche Frage wird gestellt

Statement von Mirko Düssel | 30.07.2025

Nach der gestrigen Präsentation der Bürgerinitiative zum geplanten Supermarkt am Commerhof stellt sich für die FWG Kaarst nicht die Frage, ob ein Vollsortimenter mit bis zu 1.200 m² oder ein kleinerer Supermarkt mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche errichtet werden soll, entscheidend ist vielmehr:

Wie stellen wir sicher, dass die Nahversorgung in Holzbüttgen insgesamt erhalten bleibt?

Kaufkraftabfluss bedroht bestehenden Nahversorger

Es ist kurz gedacht, allein den Prinzipien großer Handelsketten zu folgen, die vor allem auf große Märkte setzen. Auch das mögliche Interesse, für das Grundstück einen zahlungskräftigen Investor zu gewinnen, darf nicht über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gestellt werden.

Eine zentrale Frage bleibt bislang ungeklärt: Führt ein größerer Markt am Commerhof dazu, dass Kaufkraft abwandert, der die wirtschaftliche Grundlage des bestehenden Nahversorgers gefährdet?

Ein solcher Effekt würde bedeuten, dass Holzbüttgen seinen Nahversorger verliert. Spürbare Nachteile besonders für weniger mobile Menschen, ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Familien im Umfeld wären die Folge.

Zeitdruck schadet der Glaubwürdigkeit

Der von Politik und Verwaltung erzeugte Zeitdruck bei der geplanten Nutzungsänderung wirft Fragen auf: Soll ein umstrittener Beschluß möglichst rasch durchgewunken werden, ohne echte Beteiligung oder sorgfältige Abwägung? Das würde das Vertrauen in die politischen Entscheidungsprozesse erheblich schmälern.

Jetzt ist Raum für offenen Dialog – noch bevor gebaut wird

Die gute Nachricht: Die Wohnbebauung am Commerhof hat noch nicht begonnen. Es besteht nach wie vor die Chance, eine überlegene Lösung zu entwickeln, die sowohl eine funktionierende Nahversorgung als auch ein lebenswertes Wohnumfeld ermöglicht.

Dafür braucht es jetzt einen offenen, transparenten und moderierten Dialog mit allen Beteiligten, den die Mehrheiten im Stadtrat offensichtlich nicht wollen.

So können Sie mitwirken

Jeder Einspruch zählt und bringt Zeit für bessere Lösungen.

Alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Kaarst können bis zum 03.08.2025 Einspruch gegen den Flächennutzungsplan »Commerhof« Bebauungsplan 113 Teil A4 erheben.

Auf der Seite 28 der Präsentation ist die Vorgehensweise Schritt für Schritt beschrieben. Alternativ können Sie Ihren Einspruch auch per Brief an die Stadt Kaarst richten.

Jeder Einspruch muss bearbeitet und beantwortet werden. und verschafft so etwas Luft zum Reden. Die Bürgerinitiative versucht einen Aufschub dieser Frist zu erwirken. Wie erfolgversprechend das ist, ist fraglich.

Weitere Informationen

Kein großer Supermarkt im Wohnquartier Commerhof

Stellungnahme der FWG Kaarst vom 11.06.2025

Präsentation vom 29.07.2025

Die hier gezeigte Präsentation gibt den aktuellen Stand der »Bürgerinitiative gegen den großen Supermarkt am Commerhof« wider.

Präsentation